Gefahrgut Daxer – Ihr Experte für Gefahrgut

Gefahrgut Daxer - Ihr Experte für Gefahrgut-SchulungenAusbildung. Unterweisung. Beratung.

Ihr Experte für Gefahrgut-SchulungenAusbildung Unterweisung Beratung


Gemäß § 11 GGBG
Diese Ausbildung mit abschließender behördlicher Prüfung qualifiziert und berechtigt Sie zur Ausübung der Funktion des Gefahrgutbeauftragten in Ihrem Unternehmen für 5 Jahre.
Gemäß § 14 GGBG
Die Gefahrgutlenker-Basisausbildung qualifiziert und berechtigt Sie zum Lenken von Fahrzeugen mit Gefahrgut. Die Gesamtausbildung auch für alle Klassen und Tankfahrzeuge. Diese Berechtigung gilt 5 Jahre.
Unternehmen, die sich mit gefährlichen Gütern beschäftigen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Wir beraten Sie und übernehmen auf Wunsch die Funktion des externen Gefahrgutbeauftragten.
Unternehmen, die Gefahrgut per See- oder Luftfracht versenden, benötigen korrekte Begleitdokumente. Wir erstellen die Shipper’s Declaration (IMDG) und die DGD (IATA-DGR) und beraten Sie zu Verpackung und Kennzeichnung.
Schulung, Beratung & Zertifizierung für ihr gesamtes Team.
Jedes Unternehmen, das sich mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene oder Wasserstraße beschäftigt, hat gemäß § 11 GGBG einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte zu benennen. Dessen Aufgabe besteht darin, die Risiken verhüten zu helfen, die sich aus solchen Tätigkeiten ergeben.
Gefahrgut Daxer | GGD berät Sie gerne und wir übernehmen auf Wunsch auch die Funktion des externen Gefahrgutbeauftragten – mit allen Pflichten und Aufgaben, die in den Vorschriften vorgesehen sind. Das Hauptaugenmerk liegt dabei natürlich in der Unfallverhütung, aber auch die Vermeidung unnötiger Strafen ist ein wesentlicher Aspekt.
Jedes Unternehmen, das gefährliche Güter als Luftfracht versendet, muss die Vorschriften der IATA Dangerous Goods Regulations (IATA-DGR) einhalten – sie regeln, welche Güter transportiert werden dürfen und wie sie zu verpacken, kennzeichnen und dokumentieren sind.
Das zentrale Dokument ist die Shipper's Declaration for Dangerous Goods (DGD) – sie muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein, bevor die Sendung akzeptiert wird.
Gefahrgut Daxer | GGD erstellt die DGD und berät Sie zu Verpackung, Kennzeichnung und den geltenden Vorschriften – für einen sicheren und reibungslosen Versand per Luftfracht.
Jedes Unternehmen, das gefährliche Güter per Seefracht versendet, muss den IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) einhalten. Er regelt Verpackung, Kennzeichnung, Stauung und Dokumentation von Gefahrgut im Seeverkehr.
Das zentrale Dokument ist die Shipper's Declaration – sie muss korrekt ausgestellt sein, damit die Sendung verschifft werden darf.
Gefahrgut Daxer | GGD erstellt die Shipper's Declaration und berät Sie zu Verpackung, Kennzeichnung und den Anforderungen – für einen vorschriftskonformen Versand per Seefracht.

Absolut genialer Kurs! Sehr fachkompetent und praxisnah. Helmut bringt die komplizierten Punkte ruhig, angenehm und sachlich rüber – kein Stress, nur Klarheit. Man spürt die Leidenschaft zum Thema Gefahrgut! Die hervorragenden Prüfungsergebnisse zeigen seine Kompetenz. Sehr lobenswert – absolute Empfehlung! 🙌

Sehr sympathisch und kompetent! Absolute Empfehlung!

Exzellente Schulung, im Bereich Gefahrgut genossen. Informativ, auf unterschiedliche Fragen der Teilnehmer eingehender Kurs. Der Vortragende Herr Daxer persönlich, absoluter Top Mann.

Die praxisbezogenste Gefahrenlenkerschulung, die ich je besucht habe. Sehr empfehlenswert, gerne wieder. Lg Emil

Top Kurs! Kompetenter Trainer, klare Beispiele und angenehme Lernatmosphäre.

Durch Fachwissen,und die ruhige Art des Vortragenden wurde der Kurs sehr informativ gestaltet.

Sehr interessant und informativ gestaltet Super Inhalt für den allgemeinen Gebrauch DANKE

Sehr sehr aufschlussreiche kompetente Einheiten mit einem sehr angenehmen Instruktor... Absolut empfehlenswert... Komme bestimmt wieder!

Es wurde sehr gut und deutlich vermittelt!
Wenn Sie auf der Suche nach einer Berufskraftfahrer-Weiterbildung sind, empfehlen wir Ihnen unser Partnerunternehmen GWB Karner. Gemeinsam sorgen wir für Sicherheit, Kompetenz und gesetzeskonforme Schulungen.
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Der sichere Umgang mit Gefahrgut ist essenziell, um Menschen, Umwelt und Sachwerte zu schützen. Ob in der Industrie, beim Transport oder in der Lagerung – Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, Vorschriften genau zu kennen und einzuhalten.
Wir bieten Erstschulungen und Auffrischungsschulungen für Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutlenker an.
Alle Fahrer, die Gefahrgut in Mengen transportieren, die über eine Freistellung hinausgehen.
Die Basisausbildung dauert 20 UE (Unterrichtseinheiten) in 2 ½ Tagen. Die Gesamtausbildung für alle Klassen inkl. Tankfahrzeuge dauert 40 UE in 5 Tagen. Die Auffrischungsschulung dauert 16 UE in 2 Tagen.
Nein, der ADR-Schein gilt in ganz Europa und in allen ADR-Mitgliedsländern, das sind zur Zeit (Stand 2024) 54 Länder: die ganze EU, sowie noch viele andere Länder von Norwegen bis in die Türkei.
Jedes Unternehmen, das sich mit Gefahrguttransport beschäftigt (auch reine Absender von z. B. gefährlichen Abfällen) muss zumindest einen Gefahrgutbeauftragten benennen.
Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann vom/von der Unternehmensleiter/in, von einem/r Angestellten oder aber auch von einem externen Gefahrgutbeauftragten ausgefüllt werden. In jedem Fall braucht er/sie einen gültigen Schulungsnachweis über die Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung.
Die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten dauert für den Verkehrsträger Straße 40 UE (Unterrichtseinheiten) in 4 Tagen. Der Zusatzteil für den Verkehrsträger Schiene nochmals zusätzlich 10 UE in 2 Tagen. Die behördliche Prüfung findet einige Tage nach dem Kurs statt und dauert etwa 3 Stunden.
Die Auffrischungsschulung ist alle 5 Jahre vorgesehen. Sie kann im letzten Jahr vor Ablauf der Gültigkeit absolviert werden.
Die Auffrischungsschulung ist alle 5 Jahre vorgesehen. Sie kann im letzten Jahr vor Ablauf der Gültigkeit absolviert werden. Die Praxis zeigt, dass es für Gefahrgutbeauftragte von großem Vorteil ist, als Auffrischung eine neuerliche Erstschulung zu absolvieren. Der Grund liegt einerseits in der Prüfungsarithmetik, die bei Auffrischungen „strenger“ ist. Andererseits umfasst der Prüfungsstoff wieder den vollen Umfang des Vorschriftentextes, also das ganze Spektrum des ADR (bzw. RID, ADN), daher ist es sinnvoll, alles wieder aufzufrischen, sofern man nicht in allen Bereichen in den letzten 5 Jahren zu tun hatte.