Gefahrgut Daxer - Ihr Experte für Gefahrgut
Ausbildung. Unterweisung. Beratung.
Ausbildung Unterweisung Beratung
Gemäß § 14 GGBG
Die Gefahrgutlenker-Basisausbildung qualifiziert und berechtigt Sie zum Lenken von Fahrzeugen mit Gefahrgut. Die Gesamtausbildung auch für alle Klassen und Tankfahrzeuge. Diese Berechtigung gilt 5 Jahre.
Schulung, Beratung & Zertifizierung für ihr gesamtes Team.
Jedes Unternehmen, das sich mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene oder Wasserstraße beschäftigt, hat gemäß § 11 GGBG einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte zu benennen. Dessen Aufgabe besteht darin, die Risiken verhüten zu helfen, die sich aus solchen Tätigkeiten ergeben.
Gefahrgut Daxer | GGD berät Sie gerne und wir übernehmen auf Wunsch auch die Funktion des externen Gefahrgutbeauftragten – mit allen Pflichten und Aufgaben, die in den Vorschriften vorgesehen sind. Das Hauptaugenmerk liegt dabei natürlich in der Unfallverhütung, aber auch die Vermeidung unnötiger Strafen ist ein wesentlicher Aspekt.
„Der Kurs zum Gefahrgutbeauftragten war äußerst informativ und praxisnah. Die Inhalte wurden klar und verständlich vermittelt, sodass auch komplexe Vorschriften gut nachvollziehbar waren. Besonders hilfreich waren die praxisnahen Beispiele und Fallstudien. Der Referent war kompetent und ging auf individuelle Fragen ein. Ich fühle michbestens vorbereitet.“
„Die ADR-Lenker-Schulung war sehr interessant und praxisorientiert. Alle relevanten Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen wurden anschaulich erklärt. Besonders hilfreich waren die praktischen Übungen und Beispiele aus dem Alltag. Der Trainer war kompetent und beantwortete alle Fragen ausführlich. Ich fühle mich jetzt sicher und gut vorbereitet !“
„Die Ladungssicherungs-Schulung war äußerst lehrreich und praxisnah. Alle wichtigen Grundlagen und Techniken wurden klar und verständlich erklärt. Besonders hilfreich waren die praktischen Übungen, bei denen verschiedene Sicherungsmethoden direkt angewendet wurden. Der Trainer war kompetent und ging auf individuelle Fragen und Herausforderungen ein.“
Wenn Sie auf der Suche nach einer Berufskraftfahrer-Weiterbildung sind, empfehlen wir Ihnen unser Partnerunternehmen GWB Karner. Gemeinsam sorgen wir für Sicherheit, Kompetenz und gesetzeskonforme Schulungen.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Berufskraftfahrer-Weiterbildung sind, empfehlen wir Ihnen unser Partnerunternehmen GWB Karner. Gemeinsam sorgen wir für Sicherheit, Kompetenz und gesetzeskonforme Schulungen.
Der sichere Umgang mit Gefahrgut ist essenziell, um Menschen, Umwelt und Sachwerte zu schützen. Ob in der Industrie, beim Transport oder in der Lagerung – Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, Vorschriften genau zu kennen und einzuhalten.
Wir bieten Erstschulungen und Auffrischungsschulungen für Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutlenker an.
Alle Fahrer, die Gefahrgut in Mengen transportieren, die über eine Freistellung hinausgehen.
Die Basisausbildung dauert 20 UE (Unterrichtseinheiten) in 2 ½ Tagen. Die Gesamtausbildung für alle Klassen inkl. Tankfahrzeuge dauert 40 UE in 5 Tagen. Die Auffrischungsschulung dauert 16 UE in 2 Tagen.
Nein, der ADR-Schein gilt in ganz Europa und in allen ADR-Mitgliedsländern, das sind zur Zeit (Stand 2024) 54 Länder: die ganze EU, sowie noch viele andere Länder von Norwegen bis in die Türkei.
Jedes Unternehmen, das sich mit Gefahrguttransport beschäftigt (auch reine Absender von z. B. gefährlichen Abfällen) muss zumindest einen Gefahrgutbeauftragten benennen.
Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann vom/von der Unternehmensleiter/in, von einem/r Angestellten oder aber auch von einem externen Gefahrgutbeauftragten ausgefüllt werden. In jedem Fall braucht er/sie einen gültigen Schulungsnachweis über die Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung.
Die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten dauert für den Verkehrsträger Straße 40 UE (Unterrichtseinheiten) in 4 Tagen. Der Zusatzteil für den Verkehrsträger Schiene nochmals zusätzlich 10 UE in 2 Tagen. Die behördliche Prüfung findet einige Tage nach dem Kurs statt und dauert etwa 3 Stunden.
Die Auffrischungsschulung ist alle 5 Jahre vorgesehen. Sie kann im letzten Jahr vor Ablauf der Gültigkeit absolviert werden.
Die Auffrischungsschulung ist alle 5 Jahre vorgesehen. Sie kann im letzten Jahr vor Ablauf der Gültigkeit absolviert werden. Die Praxis zeigt, dass es für Gefahrgutbeauftragte von großem Vorteil ist, als Auffrischung eine neuerliche Erstschulung zu absolvieren. Der Grund liegt einerseits in der Prüfungsarithmetik, die bei Auffrischungen „strenger“ ist. Andererseits umfasst der Prüfungsstoff wieder den vollen Umfang des Vorschriftentextes, also das ganze Spektrum des ADR (bzw. RID, ADN), daher ist es sinnvoll, alles wieder aufzufrischen, sofern man nicht in allen Bereichen in den letzten 5 Jahren zu tun hatte.