ADR 2027: Neue Anforderungen und neue Kurstermine
Was ändert sich?
Am 1. Jänner 2027 tritt das neue ADR in Kraft. Damit kommen einige Änderungen auf Gefahrgutbeauftragte und ADR-Lenker zu. Wer rechtzeitig vorbereitet ist, kann die neuen Anforderungen sicher und praxisnah im eigenen Arbeitsalltag umsetzen.
Die wichtigsten Änderungen für Gefahrgutbeauftragte
🔢 Neue UN-Nummern: Die Stoffliste (Tabelle A) wird um neue UN-Nummern erweitert. Bei weiteren Einträgen gibt es Detailänderungen.
🔋 Batterien: Auch im Bereich Batterien gibt es neue bzw. geänderte Vorgaben.
📦 Verpackungen: Für recycelten Kunststoff ist ab 2027 eine nachweisbare Materialqualität erforderlich – inklusive entsprechender Dokumentation.
🚛 Fahrzeuge: Für bestimmte Fahrzeuge gelten neue Vorgaben für Bremssysteme und elektrische Systeme.
🛢️ Tanks: Neue Tankcodes und Normverweise sind insbesondere für Unternehmen mit Tankfahrzeugen bzw. Tankcontainern relevant.
Auch für ADR-Lenker gibt es Änderungen
Für Lenker sind unter anderem neue Formulierungen bei den schriftlichen Weisungen, Änderungen bei der Kennzeichnung von Batterien sowie neue technische Vorgaben für bestimmte Fahrzeuge relevant. Die bisherige Version der schriftlichen Weisungen darf noch bis 31. Dezember 2027 verwendet werden.
Jetzt schon für 2027 vorbereiten
Damit Sie rechtzeitig auf dem neuesten Stand sind, stehen bereits zahlreiche ADR-Auffrischungs-, Basis- und Gesamtschulungen für 2027 zur Verfügung. Die Termine reichen von Jänner bis Dezember und bieten mehrere Möglichkeiten, die Ausbildung passend zu planen.
Jetzt Termin auswählen und auf ADR 2027 vorbereiten!


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