Fahrzeuglenker müssen für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen an einem Gefahrgutlenker-Basiskurs gemäß § 14 GGBG mit Prüfung teilgenommen haben.
Die Gefahrgutlenker-Gesamtausbildung qualifiziert und berechtigt Sie zusätzlich zum Lenken von Fahrzeugen mit Gefahrgut der Klassen 1 und 7 sowie für Tankfahrzeuge.
Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die besondere Schulung der Fahrzeuglenker für die Beförderung gefährlicher Güter in Straßenfahrzeugen, den „ADR-Schein“.
Diese Berechtigung gilt 5 Jahre und kann im 5. Jahr, also im letzten Jahr vor Ablauf durch eine Auffrischungsschulung zum selben Stichtag für weitere 5 Jahre verlängert werden.